| Haftbefehl wegen Schulden? Das muss doch nicht sein! |
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| Geschrieben von: Wolfgang Rademacher |
| Donnerstag, 22. Januar 2009 um 09:07 |
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Selm. Offenbarungseid ist die mittlerweile überholte Bezeichnung für die Eidesstattliche Versicherung (EV) des Schuldners. Bei der Abgabe der EV muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Grund: Der Gläubiger soll wissen, von welchen aktuellen Vermögensverhältnissen er bei seinem Schuldner ausgehen muss und über welches Einkommen (zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Arbeitslosengeld, Bankkonten) der Schuldner verfügt, damit es gepfändet werden kann. Allerdings steht dem Schuldner ein Selbstbehalt auf der Höhe des Existenzminimums zu. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, können in der Tat gepfändet werden. Das Einkommen wird dann über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (auch PfÜB) genannt gepfändet. Selbst wenn bei einem Schuldner finanziell rein gar nichts mehr geht und er dazu gezwungen wird, wirklich die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, ist es noch längst nicht aller Tage Abend. Und auch bis zum Haftbefehl muss man es nicht kommen lassen. Denn das neue Ratgeber-Buch „Mittel gegen Titel” liefert clevere Muster-Antworten auf die 30 EV-Fragen, die in Bezug auf die wirtschaftlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners stehen: „Auf diese Weise kann man absolut bei der Wahrheit bleiben und dennoch das Beste aus der Situation machen”, erklärt Ratgeber-Autor Wolfgang Rademacher. „Denn es muss dem Vollstreckungsbeamten nur noch das preisgeben werden, was im Rahmen der Legalität unbedingt nötig ist und so kann womöglich das meiste von dem Hab und Gut gerettet werden, das ein Schuldner vielleicht schon längst verloren geglaubt hat.” Ist der Knast wirklich eine Alternative zur EV? Wolfgang Rademacher schreibt Bücher, die jedem Leser die Augen öffnen. Bücher, die motivieren und anspornen. Bücher, die spezielles Insiderwissen liefern. Damit kann sich jedermann durch eigenes Handeln selbst aus jeder Zwangslage befreien und sei die jetzige Situation noch so schwer. Mit diesem Wissen wird der Leser persönliche, berufliche, finanzielle oder geschäftliche Situation meisterhaft beherrschen und damit zu mehr Lebensqualität finden. Weitere Informationen zum Autor und seinen Büchern finden Sie auf www.wolfgangrademacher.de Autor: Wolfgang Rademacher Newer news items:
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In der Bild am Sonntag stand jüngst auf der Titelseite ganz groß: »Eva Herman - Haftbefehl wegen Schulden gegen ihren Mann« Auf der Seite 10 im Inneren der Sonntagszeitung stand dann weiter »Offenbarungseid, sonst Beugehaft«. Eva Hermanns Ehemann zappelt in der Schuldenfalle. 










