| Aussergerichtlicher Einigungsversuch |
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| Geschrieben von: Michael Karl |
| Dienstag, 30. Dezember 2008 um 23:04 |
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Seien Sie offen und ehrlich zu Ihrem Schuldnerberater. Man kann ihm vertrauen, man muss ihm vertrauen. Alle Ihre persönlichen Angaben werden strikt gemäß Datenschutzgesetz behandelt. Der wichtigste Punkt, der zu klären ist, ist, ob das neue Verbraucher-Insolvenz-Verfahren für Sie in Frage kommt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen. Unter Zahlungsunfähigkeit versteht man, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zunächst verschafft sich der Schuldnerberater einen Überblick über Ihre Situation. Dann überprüft er, ob die Forderung jedes einzelnen Gläubigers richtig berechnet ist, was Zinsen, Auslagen und Gebühren betrifft. Was zuviel gefordert wird, wird reklamiert. Oft stellt sich auch heraus, dass bestimmte Forderungen bereits verjährt sind! Schließlich erörtert er die Lage mit Ihnen. Und macht Lösungsvorschläge. Wenn Sie dem so genannten Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben, werden sämtliche Gläubiger angeschrieben . Dabei wird allen ein im Verhältnis gesehen identisches Vergleichsangebot gemacht. Im Grunde läuft jeder Kompromissversuch darauf hinaus , dass der Gläubiger auf einen (mehr oder weniger großen) Teil seiner Forderung verzichtet, wofür er im Gegenzug eine bestimmte Einmalsumme (sofern vorhanden) oder wieder regelmäßige Raten (aber nur für max. 6 Jahre) bekommt. Statt gar nichts bzw. erst in ferner Zukunft bekommt er nun einen Teil seines Geldes kurzfristig wieder zurück. Newer news items:
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